Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Kein Anspruch deutscher Mieter türkischer Herkunft auf Duldung einer Parabolantenne

 

Leitsatz (redaktionell)

Deutsche Staatsbürger türkischer Herkunft haben auch dann, wenn in der Mietwohnung ein Familienmitglied lebt, das geistig behindert ist und nur wenig Deutsch versteht, keinen Anspruch auf Duldung der Anbringung einer Parabolantenne, wenn über den vorhandenen Breitbandkabelanschluß bereits der Empfang eines türkischsprachigen Fernsehprogramms gewährleistet ist, und mit Hilfe einer Zusatzeinrichtung für digitales Fernsehen zwei weitere türkischsprachige Programme empfangen werden könnten.

 

Normenkette

BGB §§ 535-536; GG Art. 5

 

Fundstellen

Haufe-Index 538401

NJW-RR 1999, 1532

NZM 1999, 1044

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