Entscheidungsstichwort (Thema)
Örtlich zuständiges Gericht für die Zahlungsklage eines Wasserversorgungsunternehmens aus den neuen Bundesländern gegen einen in den alten Bundesländern wohnenden Grundstückseigentümer
Orientierungssatz
Für die Klage eines Wasserversorgungsunternehmens auf Zahlung von Wasserlieferungen für ein Hausgrundstück in den neuen Bundesländern ist jedenfalls das Gericht am Wohnsitz des in den alten Bundesländern wohnenden Grundstückseigentümers örtlich zuständig. In solchen Fällen kommt die Annahme eines besonderen Gerichtsstandes des Erfüllungsortes am Ort der Wasserlieferungen nicht in Betracht.
Fundstellen
Haufe-Index 1737361 |
NZM 2000, 159 |
VIZ 2001, 219 |
ZMR 1999, 641 |
MDR 1999, 1086 |
NJ 1999, 602 |
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