Entscheidungsstichwort (Thema)

Örtlich zuständiges Gericht für die Zahlungsklage eines Wasserversorgungsunternehmens aus den neuen Bundesländern gegen einen in den alten Bundesländern wohnenden Grundstückseigentümer

 

Orientierungssatz

Für die Klage eines Wasserversorgungsunternehmens auf Zahlung von Wasserlieferungen für ein Hausgrundstück in den neuen Bundesländern ist jedenfalls das Gericht am Wohnsitz des in den alten Bundesländern wohnenden Grundstückseigentümers örtlich zuständig. In solchen Fällen kommt die Annahme eines besonderen Gerichtsstandes des Erfüllungsortes am Ort der Wasserlieferungen nicht in Betracht.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1737361

NZM 2000, 159

VIZ 2001, 219

ZMR 1999, 641

MDR 1999, 1086

NJ 1999, 602

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