Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Zustandekommen und Kündigung des Mietvertrages über eine Hausmeisterwohnung und des Dienstvertrages

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Zur Kündigung des Mietverhältnisses über eine sog Hausmeisterwohnung in Verbindung mit einer Kündigung des Hausmeister-Arbeitsvertrages.

 

Orientierungssatz

Wählt der Vermieter aufgrund einer Zeitungsanzeige einen Hausmeister zur Erledigung von Reinigungsarbeiten uam gegen Vermietung einer Wohnung aus, so kommt sowohl der Mietvertrag als auch der Arbeitsvertrag durch den Einzug des Hausmeisters in die Hausmeisterwohnung und Aufnahme von Tätigkeiten zustande, und zwar auch dann, wenn noch Abreden über den Umfang der vom Hausmeister zu erbringenden Arbeitsleistungen zu tätigen sind. Eine Kündigung des Mietvertrages kommt vor der Kündigung des Dienstverhältnisses und vor Feststehen eines Nachfolgers des Hausmeisters weder nach BGB §§ 565c, 565e, noch nach BGB § 564b in Betracht.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739221

WuM 2000, 358

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