Orientierungssatz

1. Wird in den Einstellbedingungen einer Parkgarage, die einem Hotel angeschlossen ist, die Bestimmung getroffen, daß mit dem Einstellen eines Fahrzeugs lediglich ein Mietvertrag zustande kommt, so handelt es sich dabei nicht um eine überraschende Klausel im Sinne des AGBG § 3.

2. Aus dem Mietvertrag über den Kfz-Einstellplatz ergibt sich für den Vermieter keine vertragliche Nebenpflicht für eine Bewachung oder Sicherung der Tiefgarage zu sorgen (Vergleiche LG Bremen, 1970-06-16, 7 S 145/70, NJW 1970, 2064).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731709

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