Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung bei mehreren gemischt genutzten Gebäuden

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Betriebskostenabrechnung des Wohnungsmieters muss die Herleitung seines Kostenanteils aus den Gesamtkosten ggf mehrerer Liegenschaften und aus der Trennung der Betriebskosten gemischt genutzter Gebäude enthalten.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1735805

WuM 2001, 496

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