Entscheidungsstichwort (Thema)

Frage der Wirksamkeit der Kündigung nach rechtskräftig abgeschlossenen Räumungsverfahren

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Im Schadensersatzprozeß wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs kann die Frage, ob die Kündigung wirksam gewesen ist, nicht anders beurteilt werden, als im rechtskräftig abgeschlossen Räumungsverfahren.

2. Der Vermieter ist nach Rechtskraft des Räumungstitels nicht mehr verpflichtet, dem Mieter einen Wegfall des Eigenbedarfs mitzuteilen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731283

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