Verfahrensgang
AG Mainz (Urteil vom 06.03.2018; Aktenzeichen 74 C 5/18) |
Tenor
1. Der am 11.04.2018 eingelegten Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Mainz vom 06.03.2018, Az: 74 C 5/18, ist die Klägerin verlustig.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 136.857,52 EUR festgesetzt.
Gründe
Die Wirkungen der Rücknahme der Berufung sind nach § 516 III ZPO von Amts wegen durch Beschluss auszusprechen.
Die Festsetzung des Streitwertes erfolgt entsprechend der nicht angegriffenen erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung durch Beschluss des Amtsgerichts vom 06.03.2018.
Fundstellen
Dokument-Index HI12317361 |
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