Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietänderungserklärung an nur einen Mitmieter

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Erhöhungserklärungen im Rahmen von Mietverhältnissen über öffentlich geförderten Wohnraum sind einseitig vertragsändernde Erklärungen, die allen Vertragspartnern gegenüber abgegeben werden müssen. Somit ist ein an nur einen Mitmieter gerichtetes Mieterhöhungsverlangen unwirksam.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1730759

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