Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung einer Einliegerwohnung: Formelle Wirksamkeit; rechtzeitiger Zugang der Kündigungserklärung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Ist dem Mieter aufgrund einer vorangegangenen, formgerechten Kündigung der Einliegerwohnung, die nicht weiter verfolgt wurde, bekannt, daß die Kündigung der Einliegerwohnung erklärt werden kann, ohne daß der Vermieter ein berechtigtes Interesse nachweisen muß, so ist eine spätere, neue Kündigung der Einliegerwohnung wirksam, wenn in ihr der Hinweis gemäß BGB § 564b Abs 4 S 4 fehlt, aber die Vorschrift des BGB § 564b Abs 4 und die verlängerte Kündigungsfrist benannt werden.

2. Fällt der dritte Werktag des Monats, bis zu dem die Kündigung dem Mieter zugehen muß, auf einen Samstag, so tritt anstelle des Samstags der nachfolgende Werktag.

 

Normenkette

BGB §§ 193, 564b Abs. 4 S. 4, § 565

 

Fundstellen

Dokument-Index HI538237

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