Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsanwaltsgebühr: Gebührenstreitwert für den Auftrag zur Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges

 

Orientierungssatz

Der Gegenstandswert für den vorgerichtlichen Auftrag an den Rechtsanwalt zur fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges bemisst sich nach der dreifachen Jahresnettomiete nach § 23 Abs. 3 Satz 1 RVG i.V.m. § 25 Abs. 1 KostO, und nicht nach der einfachen Jahresnettomiete nach § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG i.V.m. § 41 GKG.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1732718

JurBüro 2006, 471

AGS 2006, 112

Info M 2005, 324

Info M 2005, 325

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge