Entscheidungsstichwort (Thema)
Kündigung eines befristeten Mietvertrages mit Verlängerungsklausel
Orientierungssatz
Auch ein befristetes Wohnraummietverhältnis mit Verlängerungsklausel kann der Vermieter nur beim Nachweis eines berechtigten Interesses gemäß BGB § 564b wirksam kündigen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1731629 |
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