Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung eines befristeten Mietvertrages mit Verlängerungsklausel

 

Orientierungssatz

Auch ein befristetes Wohnraummietverhältnis mit Verlängerungsklausel kann der Vermieter nur beim Nachweis eines berechtigten Interesses gemäß BGB § 564b wirksam kündigen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731629

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