Entscheidungsstichwort (Thema)
Anspruch des ausländischen Mieters auf Duldung einer Parabolantenne
Orientierungssatz
Bedarf es nach dem Mietvertrag der Zustimmung des Vermieters zu der Errichtung einer Parabolantenne durch den Mieter und verweigert der Vermieter seine Zustimmung, kann ein ausländischer Mieter sein Duldungsverlangen nicht darauf stützen, daß er Fernsehsendungen aus seinem Heimatland empfangen will, sofern die Wohnung, die in einer großen Wohnanlage liegt, an das Kabelnetz der Deutschen Bundespost angeschlossen ist (Anschluß OLG Frankfurt, 1992-07-22, 20 REMiet 1/91, NJW 1992, 2490). Das Informationsbedürfnis des (türkischen) Mieters kann somit durch eigens für ausländische Mitbürger bestimmte von den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten ausgestrahlte Sendungen, durch die allgemeine Berichterstattung über das Heimatland des Mieters und durch die empfangbaren ausländischen Rundfunksender befriedigt werden.
Normenkette
GG Art. 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 2; BGB §§ 242, 550
Fundstellen
Dokument-Index HI541681 |
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