Entscheidungsstichwort (Thema)

Arglistiges Verschweigen der Asbestbelastung einer Hausfassade bei Kauf einer Eigentumswohnung

 

Orientierungssatz

1. Bei der Asbestbelastung einer Hausfassade handelt es sich um einen offenbarungspflichtigen Mangel unabhängig davon, ob akuter Sanierungsbedarf besteht oder nicht.

2. Verschweigt der Verkäufer einer Eigentumswohnung trotz der Frage des Käufers nach dem Zustand des Gebäudes die Asbestbelastung der Hausfassade, so kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739542

ZMR 1998, 782

MDR 1998, 1474

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