Entscheidungsstichwort (Thema)
Arglistiges Verschweigen der Asbestbelastung einer Hausfassade bei Kauf einer Eigentumswohnung
Orientierungssatz
1. Bei der Asbestbelastung einer Hausfassade handelt es sich um einen offenbarungspflichtigen Mangel unabhängig davon, ob akuter Sanierungsbedarf besteht oder nicht.
2. Verschweigt der Verkäufer einer Eigentumswohnung trotz der Frage des Käufers nach dem Zustand des Gebäudes die Asbestbelastung der Hausfassade, so kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Fundstellen
Haufe-Index 1739542 |
ZMR 1998, 782 |
MDR 1998, 1474 |
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