Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Verneinung eines Anspruch des italienischen Mieters auf Aufstellen einer Parabolantenne auf dem Balkon

 

Orientierungssatz

1. Das Aufstellen einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung in einem Mehrparteienhaus verletzt auch ohne Substanzeingriff die Eigentumsinteressen des Vermieters, wenn die Antenne deutlich sichtbar ist, da dann das einheitliche Erscheinungsbild des Wohngebäudes beeinträchtigt ist.

2. Das Informationsinteresse des ausländischen Mieters fällt demgegenüber nicht hinreichend ins Gewicht, wenn sein Informationsbedürfnis durch eine Alternativlösung (hier: sogenannte “Digi-Box„) ohne Parabolantenne gedeckt werden kann (hier: sechs italienische Programme) und die hierfür anfallenden Kosten nicht unzumutbar sind (hier: 5,95 Euro monatlich; Abgrenzung LG München, 5. August 2004, 31 S 1039/04, WuM 2004, 659). Dies gilt auch dann, wenn schon andere Mieter Parabolantennen deutlich sichtbar angebracht haben.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738982

ZMR 2005, 296

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