Entscheidungsstichwort (Thema)

Eigenbedarfskündigung: Eigenbedarf zur Beherbergung von Verwandtenbesuch; unzumutbare Beschaffung von Ersatzwohnraum bei Halbtagstätigkeit

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Kann der Vermieter - anders als in der innegehabten Wohnung - auch längerfristigen Besuch seiner Kinder und Enkelkinder ohne größere Umstände in der vermieteten Wohnung beherbergen, da diese Wohnung ein drittes Zimmer hat, ist der Eigenbedarf vernünftig und nachvollziehbar.

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

2. Fehlen hinreichende Anhaltspunkte dafür, daß es der Mieterin angesichts der allgemeinen Lage auf dem Arbeitsmarkt und ihres Alters ohne weiteres möglich wäre, einen Vollzeitarbeitsplatz zu bekommen, richtet sich die Frage, ob angemessener Ersatzwohnraum von ihr zu erlangen ist auch nach ihren finanziellen Verhältnissen unter den Bedingungen der Halbtagsarbeit.

 

Normenkette

BGB §§ 556a, 564b Abs. 2 S. 1 Nr. 2

 

Fundstellen

Dokument-Index HI538149

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