Tenor

Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Die Widerklage wird, soweit sie nicht für erledigt erklärt worden ist, abgewiesen.

Der Antrag des Beklagten, dem Kläger die Vorlage von Urkunden aufzugeben, wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schluß-Urteil vorbehalten.

 

Tatbestand

Der Kläger fordert als Konkursverwalter der Ende des Jahres 1976 in Konkurs geratenen Firma … (im folgenden zitiert: …) vom Beklagten Schadensersatz wegen Verletzung von Pflichten, die er nach Auffassung des Klägers als Mitglied des Aufsichtsrates der … wahrzunehmen gehabt habe. Im wesentlichen geht es um folgendes:

Der Beklagte, gleichzeitig persönlich haftender Gesellschafter des Hamburger Bankhauses … (im folgenden: SMH), gehörte dem Aufsichtsrat der … vom 20. Juli 1973 bis zum 5. März 1976 an. Die … war Tochtergesellschaft einer zum B-Konzern gehörigen Gesellschaft in Firma … International Ltd. (im folgenden: …, London, die im Mai 1975 in Liquidation ging. Eine weitere Tochtergesellschaft der Ln..., die … Amsterdam, hielt Anteile der speziell gegründeten Ln... Hamburg 1 BV, Amsterdam (im folgenden: Hamburg 1). Die Firmengruppe … der neben den zuvor genannten weitere Unternehmen zugehörten, befaßte sich im wesentlichen mit der sogenannten Grundstücksentwicklung, also dem Erwerb, der Erschließung, Finanzierung, Bebauung und dem Verkauf von Liegenschaften.

Die Hamburg 1 hatte unter vollständiger Fremdfinanzierung im Winter 1973 ein in der Innenstadt Hamburg belegenes Grundstück ... (im folgenden: Projekt MRP) erworben, welches mit einem Geschäftshaus bebaut und dann gewinnbringend veräußert werden sollte. Es war in Aussicht genommen, daß die … mit der Bebauung beauftragt werden sollte. Angesichts der in den Wintermonaten 1973/74 sich abzeichnenden Rückläufigkeit der Baukonjunktur sah man in den maßgeblichen Gremien der L... in diesem Projekt eine Gelegenheit, die Auftragslage des Unternehmens günstig zu beeinflussen. In einer Sitzung vom 23. April 1974 im Hause der … an welcher Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates der Gemeinschuldnerin, darunter auch der Beklagte, teilnahmen, wurde besprochen, daß die … sich an dem Projekt auch finanziell beteiligen könne. Dazu heißt es in der Sitzungsniederschrift:

“…

Bauträger für die Durchführung des Bauvorhabens ist die Tochter der … International Ltd. Hamburg 1. BV, Amsterdam. Die … AG. Kann sich an dieser Gesellschaft und damit an dem Objekt mit DM 3 Millionen = 21 % beteiligen.

Auf eingehendes Befragen bestätigten Herr Dr. … und Herr …, daß die Liquidität der … AG gegenwärtig und voraussichtlich auch am Ende des Jahres den Einsatz eines Betrages von DM 3 Millionen gestattet.

Nach den von Herrn Dr. … vorgelegten Unterlagen ergibt sich für das Objekt ... zum 30. April 1974 ein Wert von rd. DMT 14.359.5. Dieser Betrag ist in voller Höhe fremdfinanziert worden, so daß bei einer Beteiligung der … AG. sich von der Substanz her keine Sicherheit ergibt. Die … AG. hätte jedoch die Möglichkeit, einmal den Bau selbst auszuführen, anderseits an dem Verkaufsgewinn mit 21 % zu partizipieren. Die Finanzierung des Objektes wird in voller Höhe von der … International Ltd. allein durchgeführt. Die Kosten für die Anschaffung des Grundstücks, den Bau des Gebäudes sowie Finanzierungs- und sonstige Kosten nach dem Voranschlag von … betragen rd. DM 35.5 Mio …

Die anwesenden Herren des Aufsichtsrates waren im Prinzip mit der Beteiligung auf der dargelegten Basis einverstanden, machten jedoch ihre endgültige Zustimmung von der Vorlage der Verträge abhängig, die Herr Dr. … ausarbeiten soll, damit sich im einzelnen die für die … AG. sich ergebenden Pflichten und Rechte übersehen lassen.”

Am 18. Juni 1974 fand eine Sitzung des Aufsichtsrates der … statt, an der wieder der Beklagte ab 1400 teilnahm.

In der Niederschrift über diese Aufsichtsratssitzung ist unter “Punkt 11/Verschiedenes” zur Beteiligung der L... am Projekt MRP folgendes festgehalten worden:

“…

Die von Herrn Rechtsanwalt Dr. … vorbereiteten Verträge wurden dem Aufsichtsrat und dem Vorstand zugestellt.

Die Gesellschaft ist finanziell in der Lage, den Betrag von DM 3 Millionen bzw. DM 2.400.000,-- aus eigenen Mitteln zur Verfügung zu stellen.

Die Beteiligung in Höhe von DM 3 Millionen wird am 30. Juni 1974 an die Gesellschaft zurückgezahlt.

Der Aufsichtsrat gab zu der Beteiligung der Gesellschaft für Grundstücksentwicklung mbH. an dem Objekt ... aufgrund der vorliegenden Verträge des Herrn Dr. … einstimmig seine Zustimmung. Die Beteiligung beträgt DM 3 Millionen, unter Anrechnung des von der Objekt-Entwicklung-Gesellschaft für Grundstücksentwicklung mbH. gewährten Darlehens in Höhe von DM 600.000,--.

…”

Auf die Sitzungsniederschriften vom 23. April und 18. Juni 1974 wird im übrigen Bezug genommen (Anlagen 1 und 6a).

Bei den dem Vorstand und Aufsichtsrat der … bezüglich des Projektes MRP vorgelegten Verträgen handelt es sich im einzelnen um folgende:

a) Treuhandvertrag zwischen der … und ihrer Tochtergesellschaft “Objekt-Entwicklung-Gesellschaft fü...

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