Entscheidungsstichwort (Thema)

Anwaltsvertrag: Haftung des Anwalts bei Lösung aus einem Mietverhältnis und Beweislast für Schadenseintritt

 

Orientierungssatz

Nimmt der Mandant einen Rechtsanwalt, der schnellstmöglich die Beendigung seines Mietverhältnisses herbeiführen sollte, mit der Begründung auf Schadensersatz in Anspruch, der Rechtsanwalt hätte um die vertraglich vorgesehene Untermieterlaubnis nachsuchen und bei deren Verweigerung fristlos kündigen müssen, während er andernfalls einen Nachmieter gestellt hätte, so muß der Mandant (Kläger) trotz der ihm im Wege der überwiegenden Wahrscheinlichkeit zugute kommenden Beweiserleichterung beweisen, daß die Untermieterlaubnis generell versagt worden wäre, bzw daß er einen Untermieter hätte stellen können.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739144

NJW-RR 1998, 1384

NZM 1998, 806

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