Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Fristlose Kündigung bei nicht genehmigter Untervermietung

 

Orientierungssatz

Nimmt der Mieter bewußt und zielgerichtet eine vom Vermieter nicht erlaubte Untervermietung zu einem deutlich über dem Mietzins liegenden Untermietzins vor und überläßt die Wohnung vollständig dem Untermieter, so ist der Vermieter nach Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Hauptmietverhältnisses auch dann berechtigt, wenn der Hauptmieter nach dem Zugang der Abmahnung sofort das Untermietverhältnis unter Berufung auf ein im Hinblick darauf mit dem Untermieter vereinbartes Kündigungsrecht ordentlich kündigt und sodann den Untermieter auf Räumung in Anspruch nimmt.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1734022

ZMR 2001, 39

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