Orientierungssatz

1. Die Beiträge der einzelnen Wohnungseigentümer zur Instandhaltungsrücklage müssen dem geltenden Verteilungsschlüssel entsprechen.

2. Da die jeweiligen Guthaben aus der Jahresabrechnung im Wesentlichen auf den individuellen Verbrauchsgewohnheiten der Beteiligten beruhen, belastet die unbereinigte Zuführung der Guthabenbeträge zur Instandhaltungsrücklage die einzelnen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft in einer vom geltenden Umlageschlüssel abweichenden Höhe und entspricht damit nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1760410

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