Entscheidungsstichwort (Thema)
Pflichtverletzung des Verwalters durch unbefugte Zustimmung zu einer baulichen Veränderung. Schadensersatzpflicht des Verwalters
Orientierungssatz
1. Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage ist ohne Ermächtigung der Wohnungseigentümer nicht befugt, sein Einverständnis zur baulichen Veränderung einer Eigentumswohnung zu geben oder "als Grundeigentümer" die Zustimmung zur Baugenehmigung zu erteilen.
2. Erleidet ein Wohnungseigentümer deshalb einen Schaden, weil er sich wegen einer Pflichtverletzung des Verwalters gerichtlich mit einem anderen Wohnungseigentümer auseinandersetzen muß und weil ihm in diesem Verfahren die entstandenen außergerichtlichen Kosten nicht erstattet werden, so kann der Verwalter in einem neuen Verfahren zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet werden.
Fundstellen
Dokument-Index HI1733847 |
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