Entscheidungsstichwort (Thema)

Bankdurchsuchung bei Verdacht der Steuerhinterziehung: Inhaltliche Anforderungen an den Durchsuchungsbeschluß

 

Orientierungssatz

1. Soll wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eine Bank durchsucht werden, muß der Tatvorwurf im Durchsuchungsbeschluß möglichst konkretisiert sein und die Beweismittel, die im Rahmen der Durchsuchung gegebenenfalls sicherzustellen sind, müssen möglichst genau bezeichnet sein.

2. Der Richter muß diesem Konkretisierungsgebot im Durchsuchungsbeschluß durch Umschreibung der verdächtigen Vorgehensweisen (hier: anonyme Transfers) und namentliche Nennung der an der Steuerhinterziehung möglicherweise beteiligten ausländischen Banken Rechnung tragen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739614

DStRE 2000, 103

NWB 1999, 4140

wistra 2000, 159

StV 2000, 13

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