Entscheidungsstichwort (Thema)

Wasserliefersperre für Mehrfamilienmietshaus: Rechte der Mieter gegen das Wasserversorgungsunternehmen. Wasserliefersperre für Mehrfamilienmietshaus: Abschluß von Einzelverträgen

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft und Mietrecht WuM)

1. Die Zurückbehaltung der Wasserversorgung eines Mehrfamilienmietshauses durch ein Wasserversorgungsunternehmen wegen Zahlungsverzuges des Vermieters und Vertragspartners des Wasserliefervertrages ist kein Eingriff in den geschützten Besitzbereich der Mieter. Ein Lieferanspruch oder Anspruch der Mieter des betroffenen Hauses auf Unterlassen der Liefersperre kann weder mit verbotener Eigenmacht noch mit den Auswirkungen der Sperre auf die Mieter begründet werden.

2. In Anbetracht des einem Versorgungsunternehmen grundsätzlich zustehenden Leistungsverweigerungsrechts müssen ganz besondere Umstände vorliegen, um einen Mißbrauch bei der Ausübung dieses Rechts zu begründen.

3. Die von der Wasserliefersperre betroffenen Mieter können allenfalls dann den Abschluß von Einzelverträgen mit dem Versorgungsunternehmen verlangen, wenn die Bezahlung der Rückstände sichergestellt ist.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1736821

NJW 1999, 67

NJW-RR 1998, 1467

NZM 1998, 714

MDR 1998, 1023

WuM 1998, 495

IPuR 1998, 57

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