Entscheidungsstichwort (Thema)

Ersatzansprüche bei Streik des Hotelpersonals am Urlaubsort

 

Orientierungssatz

1. Streik des Hotelpersonals berechtigt den Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter zur Minderung des Reisepreises.

2. Werden infolge Streiks weder Mahlzeiten gereicht noch Serviceleistungen erbracht, beträgt die Minderung 50% bei Halbpension, 60% bei Vollpension des auf die Streikdauer entfallenden Anteils des Gesamtreisepreises.

3. Im Fall erheblicher Beeinträchtigung des Urlaubs durch rechtmäßigen Streik ist ein Schadensersatzanspruch wegen vertanen Urlaubs begründet, wenn der Reiseveranstalter den Reisenden nicht auf einen bevorstehenden Streik hinweist.

4. Zum Schadensersatzanspruch wegen vertanen Urlaubs im Fall rechtswidrigen Streiks.

 

Tenor

Auf die Anschlußberufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/Main vom 28.8.1979 - 30 C 10217/79 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 1.550,77 DM nebst 7,5 % Zinsen seit dem 15.6.1979 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens tragen der Kläger 1/12, die Beklagte 11/12.

 

Tatbestand

Der Kläger buchte für sich, seine Ehefrau und zwei Kinder im Alter von 1 und 6 Jahren bei der Beklagten eine dreiwöchige Flugreise nach Teneriffa. Ausgewählt hatte er für den Aufenthalt vom 15.12.1978 an das Hotel ... in P, welches im Katalog auf Seite 21 von der Beklagten unter der Überschrift "Lassen Sie sich in unserem ausgesuchten Top-Hotels verwöhnen" mit 4 Sternen angekündigt wird; 5 Sterne vergibt die Beklagte für die besten Hotels. Im übrigen wird es wie folgt beschrieben:

"Hotel mit 325 Betten, gegenüber den Meerwasserschwimmbädern, Gartenanlage, Minigolfplatz, große, windgeschützte Sonnenterrasse, temperierter Swimming-Pool, Tischtennis, Poolbar. Behagliche Salon, Nightclub "L C", Pianobar-Salon Speisesaal (Frühstücks-Mittagsbüffet, Menüwahl bei HP:Frühstück, Abendessen). Ihr Zi.:Sitzecke, Teppichboden, Telefon (Zimmer-Service), Musik-, Klimaanlage, Bad/Dusche, sep. Bidet/WC. Balkon"

Außerdem wird auf besondere Kinderermäßigung hingewiesen.

Nach der Beschreibung weiterer Hotels befinden sich auf den Seiten 24 und 25 die Angaben zu den Preisen der angegebenen Hotels. Außerdem befindet sich dort darunter folgender Vermerk:

"Unsere Kinderermäßigung: (Abschlag in %)-weitere Informationen siehe Seite 5".

1 Kind von 2-11 Jahren mit 2 vollzahlenden Erwachsenen bei Unterbringung im selben Zimmer in allen Hotels mit diesem Zeichen (es folgt als Zeichen ein Kinderkopf, in der sich auch in der Preisspalte hinsichtlich des Hotels V befindet)...

1 Kind von 2-11 Jahren mit 1 vollzahlenden Erwachsenen in allen Hotels und Appartements

Auf Seite 5 befindet sich unter der Überschrift "Hohe Ermäßigung für Kinder" u.a. folgender Text:

"So erhalten Sie bei uns für jedes Kind im Alter von 2-11 Jahren in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes 20 % Ermäßigung auf den Reisepreis. Das gilt für jedes Urlaubsziel in diesem Prospekt, zu jedem Reisetermin, in jedem Haus und ist unabhängig von der Art der Unterbringung.

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Auf Gran Canaria, Teneriffa... bieten wir Ihnen in bestimmten Hotels oder Appartements eine besonders hohe Kinderermäßigung. Sie erkennen die Angebote an diesem Zeichen: (es folgt das oben beschriebene Zeichen). Sie erhalten bis zu 70 % Ermäßigung und mehr für 1 Kind im Alter von 2-11 Jahren in Begleitung von 2 vollzahlenden Reisegästen. Die Unterbringung des Kindes muß bei dieser Ermäßigung im gemeinsamen Zimmer oder Appartement erfolgen. Informieren Sie sich in der folgenden Tabelle, wie preiswert Sie Familien-Urlaub machen können:

Es folgt nun eine Tabelle mit folgenden Spalten:

"Anzahl und Alter der zusammen reisenden Gäste",

"Art der Unterbringung" mit den Unterspalten

"Personen im Doppelzimmer",

"Personen im Zusatzbett".

Darunter folgen Zeilen, die mit der Anzahl der reisenden Gäste beginnen. In der Zeile 4 Personen, davon 2 Erwachse und 2 Kinder im Alter von 2-11 Jahren befindet sich in der Spalte "Art der Unterbringung", unter Spalte "Personen im Doppelzimmer" die Zahl 4, während in der Unterspalte "Personen im Zusatzbett" sich ein Strich befindet. Schließlich heißt es in den Reise- und Zahlungsbedingungen auf Seite 168 unter der Nr.3.5.3. Kinderermäßigung:

"Kinder unter 2 Jahren... werden ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug... unentgeltlich befördert. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel ... entstehen, sind dort direkt zu bezahlen.

Je vollzahlenden Reisegast kann ein Kind im Alter von 2-11 Jahren (...) bei angepaßter Leistung eine Ermäßigung von 20 % auf den Preis der Flugreise ... beanspruchen.

Für bestimmte Angebote gelten noch günstigere Ermäßigungen. Diese sind auf der jeweiligen Angebotsseite aufgeführt.

...

Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben bringen wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimm...

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