Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein ausschließlicher Gerichtsstand der belegenen Sache bei Ferienhausverträgen. Ferienhausverträge sind Werkverträge

 

Orientierungssatz

Zwar sind die von Reiseveranstaltern vermittelten Verträge über Ferienwohnungen nicht vom neuen Reisevertragsgesetz erfaßt, diese Verträge sind jedoch nunmehr nicht als reine Mietverträge einzustufen, sondern nach wie vor als Werkverträge zu behandeln (Vergleiche BGH, 1972-11-30, VII ZR 239/71, NJW, 1973, 318; Vergleiche BGH, 1974-10-10, VII ZR 231/73, NJW, 1975, 40). ZustZHÜbk Art 16 Nr 1 findet insoweit keine Anwendung.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1732128

NJW 1982, 1949

IPRspr. 1982, 138

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