Entscheidungsstichwort (Thema)
Begründung des ausschließlichen Gerichtsstands der Belegenheit der Mietsache für Schadensersatzansprüche aus grundlosem Abbruch der Verhandlungen über ein Raumpachtverhältnis
Orientierungssatz
Für Schadensersatzansprüche aus culpa in contrahendo wegen des Abbruches der Vertragsverhandlungen über eine Raumpacht ohne triftigen Grund der ausschließliche Mietgerichtsstand des ZPO § 29a Abs 1 nicht gegeben, da Ansprüche aus cic voraussetzen, daß gerade kein Miet- oder Pachtvertrag zustande gekommen ist.
Fundstellen
Dokument-Index HI1736688 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen