Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch eines ausländischen Mieters auf Duldung einer Parabolantenne

 

Leitsatz (amtlich)

1. Das BVerfG hat im Beschluß vom 1994-02-09 - 1 BvR 1687/92 -, ZMR 1994, 203 zur Frage, unter welchen Voraussetzungen einem ausländischen Mieter ein Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne zusteht, keine grundsätzliche Regelung verfassungsmäßig für geboten gehalten, sondern eine umfassende Abwägung der gegenteiligen Mieter- und Vermieterinteressen ohne vorherige Bevorzugung des Eigentümerinteresses verlangt.

2. Die Interessenabwägung geht im entschiedenen Fall zu Lasten des Mieters aus. Einerseits kann der türkische Mieter über den Kabelanschluß zumindest ein Programm in türkischer Sprache empfangen. Andererseits droht dem Vermieter am vom Mieter bewohnten Haus, daß er mit einer Vielzahl von Antennen außerhalb der Wohnung und der damit verbundenen optischen Beeinträchtigung rechnen muß.

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 14.09.1995; Aktenzeichen 1 BvR 1471/94)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735087

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