Tenor

I. Der Beklagte wird verurteilt,

  • es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes

    bis

    zu 500.000 DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr im „Internet” den Domain-Namen … zu benutzen und/oder benutzen zu lassen und/oder diesen Domain-Namen reserviert zu halten,

  • durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem … zu veranlassen, daß die Reservierung des Domain-Namens für den Beklagten gelöscht wird.

II. Dem Beklagten werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 250.000,00 DM vorläufig vollstreckbar; die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Sparkassen- oder Bankbürgschaft erbracht werden.

 

Tatbestand

Die Klägerin ist einer der Marktführer für Drucker von Computeranlagen in der Bundesrepublik Deutschland. Sie erzielt als deutsche Tochter der … einen Umsatz von rund 700 Millionen DM jährlich. Weltweit werden die Produkte der … und ihrer Tochterunternehmen unter der Bezeichnung … vermarktet. Die Muttergesellschaft … ist in Deutschland Inhaberin verschiedener Marken, unter anderem der Marken-Nr. … und …, die die Bezeichnung … als Wortmarken für eine Fülle von Waren, insbesondere im Bereich der Computertechnik, schützen. Die Klägerin ist durch Vertrag mit der Muttergesellschaft berechtigt und verpflichtet, die eingetragenen Marken zu nutzen und die Rechte der Markeninhaberin wahrzunehmen. Außerdem hat die japanische Muttergesellschaft der Klägerin für das vorliegende Verfahren die Prozeßstandschaft eingeräumt.

Der Beklagte betreibt in Darmstadt eine „Agentur” und ist als Geschäftsmann tätig.

Die Parteien streiten um den bei der … registrierten Domain-Namen für Homepages im World Wide Web des Internets.

Das Internet ist ein aus einem militärischen Kommunikationsnetz der US-amerikanischen … der siebziger Jahre hervorgegangenes, weltweites Netzwerk untereinander verbundener Sub-Netzwerke, die ihrerseits aus mehreren Millionen verbundener Computer (sog „hosts”) bestehen. Diese vernetzten Computer verfügen über die Fähigkeit, untereinander Informationen auszutauschen. Das Netzwerk ist dezentral organisiert und von keiner Zentralgewalt kontrolliert Verschiedene Substrukturen sind Bestandteile dieses Netzwerkes, darunter auch das sogenannte World Wide Web (WWW). Bei diesem handelt es sich um ein auf dem Internet fußendes Programm, in dem sich Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen mit Informationen, Werbung usw. in optischen und akustischen Darstellungen präsentieren können. Diese Präsentation erfolgt auf sogenannten Homepages des jeweiligen Anwenders. Diese Homepages (oder andere Programme) eines Anbieters sind auf einem beliebigem Computer, dem sogenannten „host”, gleichsam abgelegt; ihnen ist im WWW zugleich eine bestimmte Adresse zugeordnet. Diese Zieladresse ermöglicht die eindeutige Identifizierung angebotener Dienste, wie etwa den Homepages, und die Verbindungsaufnahme zu dem aufzurufenden Computer, auf dem das vom WWW-Nutzer gewünschte Angebot („Homepage”) abgelegt ist. Die Aktivierung der jeweiligen Homepage erfolgt für den Nutzer am einfachsten unmittelbar durch Eingabe ihrer „Adresse” nach einem standardisierten Adressierungsschema …, sie ist aber auch mit Hilfe sogenannter Netbrowser oder Suchmaschinen, die als Hilfsprogramme das World Wide Web nach bestimmten, vorzugebenden Schlagworten durchkämmen, möglich.

Die „Adressen” beruhen – wie jedes Computerprogramm – ursprünglich auf einem numerischen Prinzip. Zur erleichterten Nutzung wurde zusätzlich zu diesen numerischen Adressen ein weltweit einheitliches Zuordnungssystem mit logischen Namen geschaffen, das sogenannte Domain-System, das hierarchisch strukturiert ist. Die oberste Hierarchieebene ist – zumindest außerhalb der USA – nach dem Regionalprinzip strukturiert und in Deutschland durch das Kürzel „.de” (für Deutschland) gekennzeichnet (sog. „generische” … Domain). Unterhalb dieser obersten Hierarchieebene können Anbieter mit ihren Domainnamen in Erscheinung treten (… Domain) und nach Belieben ihr Angebot durch weitere Untergliederungen auf niederen Hierarchieebenen (Sub-Domains) diversifizieren. Für Anbieter ist es von besonderer Bedeutung, durch eine möglichst einprägsame Bezeichnung (Domain) unterhalb der vorgegebenen Regionalebene (… Domain) die Kontaktaufnahme zu erleichtern. Da mehrere Komponenten aufgrund des standardisierten Adressierungsschemas vorgegeben (und den Nutzern allgemein bekannt) sind, nämlich das Kürzel … sowie das Ländersuffix „.de” als … Domain, kommt dem eigentlichen Domain-Namen als unterscheidungskräftigem Kriterium eine besondere Bedeutung zu. Da dieser Domain-Name auf der zweiten Hierarchieebene angesiedelt ist, kann er in Kombination mit der feststehenden … Domain „.de” grundsätzlich nur einmal vergeben werden.

Die Vergabe der Domain-Adressen ist weltweit einheitlich geregelt, obwohl das Internet als solches keine übe...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge