Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietzinsminderung: Störung des Betriebs einer Rechtsanwaltskanzlei durch Lärm von Fassadenarbeiten

 

Orientierungssatz

Sind in Gewerberäumen, die zum Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei angemietet wurden, wegen der Lärmbelästigung durch Fassadenarbeiten an einem Nachbargebäude Mandantengespräche oder Diktate über einen Zeitraum von mehreren Stunden hinweg monatelang nicht möglich, ist eine Mietminderung in Höhe von 20% der geschuldeten Grundmiete angemessen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739377

NZM 1999, 765

IPuR 1999, 50

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