Entscheidungsstichwort (Thema)
Konkludenter Abschluß eines Mietvertrages mit dem neuen Eigentümer. zur Mitverpflichtung des Ehegatten als Vertragspartei. zum Umfang der Renovierungsverpflichtung des Mieters
Orientierungssatz
1. Fordert der neue Eigentümer einer Mietwohnung den Mieter zur Zahlung der Miete auf und entrichtet der Mieter den Mietzins an diesen, so wird stillschweigend ein Mietverhältnis zu den bisherigen Bedingungen begründet.
2. Wenn in einem Formularmietvertrag unter der Spalte "sowie seine Ehefrau" der Name der Ehefrau nicht ergänzt wurde, die Ehefrau den Vertrag aber gleichwohl als Mieter mitunterschrieben hat, ist auch diese Vertragspartei.
3. Es besteht keine Verpflichtung des Mieters, einen bei Mietbeginn vorhandenen PVC-Bodenbelag aufzunehmen und den Fußboden (Dielenboden) darunter zu streichen.
4. Eine Türverkleidung ist eine bauliche Veränderung. Dies gilt auch dann, wenn die Tür bei Mietbeginn renovierungsbedürftig gewesen ist. Daher muß der Mieter die Türverkleidung bei Mietende beseitigen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1737999 |
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