Entscheidungsstichwort (Thema)

Abschluß eines Mietvertrages durch den Hausverwalter

 

Orientierungssatz

Der Verwalter des Hauseigentümers, der im Kopf des Mietvertrages als Vermieter angegeben ist, gilt nur dann als Vertreter des Eigentümers, wenn er in dem Vertragsrubrum mit dem Zusatz "bevollmächtigt" aufgeführt ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732947

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