Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Mietminderung wegen eines "Swinger-Clubs" im Haus

 

Orientierungssatz

Ein Wohnungsmieter kann die Miete nicht allein deshalb mindern, weil sich in dem Mietshaus ein sogenannter "Swinger-Club" befindet. In einer Großstadt ohne Sperrbezirk begründet allein das Vorhandensein eines Bordells oder eines bordellartigen Betriebes in einem Mietshaus noch keinen Mangel der gemieteten Wohnung. Es bedarf vielmehr einer konkreten Störung des Wohnungsmieters. Dabei ist aber zwischen bordelltypischer und anderer Störung zu unterscheiden.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1736442

NJW-RR 2000, 601

JurBüro 2000, 498

NZM 2000, 377

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