Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Mietminderung wegen eines "Swinger-Clubs" im Haus
Orientierungssatz
Ein Wohnungsmieter kann die Miete nicht allein deshalb mindern, weil sich in dem Mietshaus ein sogenannter "Swinger-Club" befindet. In einer Großstadt ohne Sperrbezirk begründet allein das Vorhandensein eines Bordells oder eines bordellartigen Betriebes in einem Mietshaus noch keinen Mangel der gemieteten Wohnung. Es bedarf vielmehr einer konkreten Störung des Wohnungsmieters. Dabei ist aber zwischen bordelltypischer und anderer Störung zu unterscheiden.
Fundstellen
Haufe-Index 1736442 |
NJW-RR 2000, 601 |
JurBüro 2000, 498 |
NZM 2000, 377 |
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