Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtigkeit einer Staffelmietvereinbarung in einem Berliner Mietvertrag und deren Heilbarkeit durch laufende Mietzahlungen bzw Bestätigung

 

Orientierungssatz

1. Die erste Stufe einer Staffelmietvereinbarung durfte bis zum Außerkrafttreten des GVW § 3 (juris: WositVerbBlnG) die Kappungsgrenze von 10% nicht überschreiten.

2. Ein Verstoß gegen die Kappungsgrenze des GVW § 3 macht nicht nur die erste Stufe, sondern die gesamte Staffelmietvereinbarung nichtig.

3. Eine solchermaßen unwirksame Staffelmietvereinbarung kann weder durch laufende Mietzahlungen geheilt noch durch die Zurückweisung eines Mieterhöhungsverlangens nach MHG § 2 (juris: MietHöReglG) bestätigt werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736017

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