Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummietverhältnis: BGB-Gesellschaft als Vermieter und Anteilsübertragung. Wohnraummietverhältnis: berechtigtes Interesse an der Untervermietung
Leitsatz (amtlich)
1. Bei einer Vermietung durch eine BGB-Gesellschaft tritt nach Übertragung des Anteils der neuen Gesellschafter in das Mietverhältnis anstelle des Ausscheidenden ein (BGB § 571 analog).
2. Ein Mieter hat ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung auch dann, wenn er zeitweise von seinem Wohnort abwesend ist und sich die Wohnung für seine geplante Rückkehr vorhalten will.
Fundstellen
Dokument-Index HI1733443 |
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