Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Widerlegung der Vermutung des qualifizierten Mietspiegels

 

Orientierungssatz

Die Vermutung, daß die im qualifizierten Berliner Mietspiegel 2003 angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben, kann durch das Gutachten eines Sachverständigen entkräftet werden. Weicht der Mietzins eines in dem Gutachten enthaltenen Vergleichsobjekts erheblich von den Mietspiegelwerten ab, so muß das Gutachten nachvollziehbar und überzeugend darlegen, daß diese Wohnung mit der zu bewertenden vergleichbar ist. Gelingt dies nicht, ist der Mietspiegel für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete maßgebend.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1739805

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