Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Betriebskostenabrechnung für Wohnung in einem Wohnhaus mit Wohnheim

 

Orientierungssatz

Allein die Tatsache, daß in einem Wohnhaus (auch) ein Wohnheim betrieben wird, mithin ein gewerbliches Mietverhältnis mit dem Wohnheimbetreiber besteht, gebietet es nicht, für die gewerblich genutzte Fläche stets vorweg die auf diese entfallenden anteiligen Betriebskosten abzuziehen und lediglich die verbleibenden Kosten auf die Wohnflächen zu verteilen. Für eine solche Vorgehensweise müßten Anhaltspunkte dahin bestehen, daß durch das Wohnheim anteilig höhere Betriebskosten verursacht werden (hier verneint).

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 25.10.2006; Aktenzeichen VIII ZR 251/05)

BGH (Urteil vom 22.03.2006; Aktenzeichen 5 StR 38/06)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736089

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