Entscheidungsstichwort (Thema)
Gewerberaummiete: Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund. Gewerberaummiete: Wirksamkeit eines formularmäßigen Haftungsausschlusses zugunsten des Vermieters
Leitsatz (amtlich)
1. Kündigung eines Gewerbemietverhältnisses aus wichtigem Grund (hier: zu vereinbarten Zwecken nicht nutzbare Räume).
2. Eine mietvertragliche Bestimmung, wonach der Vermieter für die Beschaffenheit der Mietsache nicht haftet, verstößt gegen AGBG § 9, soweit sie auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung ausschließt.
Orientierungssatz
Ein Gewerberaummietvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn die Mieträume nicht eine Höhe von 2,50 m erreichen und damit ungeeignet sind, dem dauernden Aufenthalt von Menschen zu dienen (hier: Einrichtung eines Jugendfreizeitzentrums).
Fundstellen
Dokument-Index HI1734767 |
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