Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertrag mit Ehepaar: Entbehrlichkeit der gemeinsamen Kündigung, wenn ein Ehegatte seit sieben jahren ausgezogen ist. Mietvertrag mit Ehepaar: Fortsetzung des Mietvertrages mit dem Untermieter

 

Orientierungssatz

1. Haben Eheleute einen Mietvertrag abgeschlossen und ist ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Kündigung bereits seit sieben Jahren aus der Mietwohnung ausgezogen und will erkennbar den Besitz daran nicht mehr ausüben, so ist das Erfordernis einer gemeinsamen Kündigungserklärung der Eheleute insbesondere dann mit Treu und Glauben nicht vereinbar, wenn der verbleibende Ehegatte/Mieter und der Vermieter das Mietverhältnis einverständlich aufheben wollen.

2. Behauptet ein Untermieter des verbleibenden Ehegatten/Mieters, dieser habe seine Kündigung unter der Bedingung ausgesprochen, daß ein Mietvertrag mit ihm, dem Untermieter abgeschlossen werde, so trägt der Untermieter hierfür die Beweislast. Hierfür reicht es nicht aus, daß der kündigende Ehegatte von einer Fortsetzung des Mietvertrages ausgegangen ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736912

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge