Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Umlagefähigkeit von Hauswartskosten bei einem Behindertenappartement und der Kosten für Feuerlöscherwartung. Wohnraummiete: Umlegung der Kosten für den Austausch des Schließzylinders der Wohnungseingangstür

 

Leitsatz (amtlich)

1. Obliegen dem Hauswart die kleineren Reinigungs- und Pflegearbeiten, die Gewährleistung des Betriebs der Heizung und der Hebeanlage, die Beaufsichtigung von Handwerkern sowie die regelmäßige Inspektion der Feuerlöscheinrichtung, sind die dafür gezahlten Vergütungen als Hauswartskosten gemäß Nr 14 der Anlage 3 zu II BV § 27 (juris: BVO 2 § 27 Anl 3) selbst dann umlagefähig, wenn der Nettolohn sich auf 3.500 DM pro Monat beläuft.

2. Die Kosten für die jährliche Wartung der Feuerlöscher einschließlich des Austausches der Feuerlöschflüssigkeit sind als sonstige Kosten gemäß Nr 17 der Anlage 3 zu II BV § 27 umlagefähig.

3. Die Kosten des Austausches des Schließzylinders der Wohnungseingangstür sind jedenfalls dann vom Mieter zu ersetzen, wenn die Gefahr eines Mißbrauchs aufgrund seiner Erklärungen über den nicht zurückgegebenen Schlüssel vom Vermieter nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737939

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