Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebskostenabrechnung: Einwendungen des Mieters gegen die Heiz- und Betriebskostenabrechnung. Betriebskostenabrechnung: Bestimmungsrecht des Vermieters hinsichtlich des Abrechnungsmaßstabs. Betriebskostenabrechnung: Umlagefähigkeit der Anschaffungskosten eines Schneeräumgerätes und eines Laubsaugers

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die im Ableseprotokoll festgestellten Einheiten der Heizkostenverteiler (Verdunstungsröhrchen) sind auch dann der Abrechnung zugrunde zu legen, wenn der Mieter das Heizkörperventil ständig abgesperrt hält.

2. Geringfügige Unterschiede in der Flächenermittlung lassen sich kaum vermeiden.

3. Die Kosten des Kaufs eines Schneeräumgeräts und eines Laubsaugers können als Betriebskosten umgelegt werden.

4. Pauschale Einwendungen des Mieters gegen einzelne Betriebskosten (Hauswart, Aufzug) sind unerheblich.

5. Der Vermieter bestimmt mangels vertraglicher Regelung den Abrechnungsmaßstab gem BGB § 315; abweichende Zweckmäßigkeitserwägungen des Mieters sind nicht zu berücksichtigen.

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 20.03.2003; Aktenzeichen III ZR 305/01)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734964

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