Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebskostenerhöhung bei freifinanzierten Wohnungen

 

Orientierungssatz

Eine Betriebskostenerhöhung ist erst dann hinreichend erläutert, wenn die Darstellung der insgesamt im Mietzins enthaltenen Betriebskostenarten, bezogen auf den Erhöhungszeitpunkt, ergibt, daß per Saldo die Betriebskosten um den Erhöhungsbetrag gestiegen sind.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732182

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