Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebskostenerhöhung bei freifinanzierten Wohnungen
Orientierungssatz
Eine Betriebskostenerhöhung ist erst dann hinreichend erläutert, wenn die Darstellung der insgesamt im Mietzins enthaltenen Betriebskostenarten, bezogen auf den Erhöhungszeitpunkt, ergibt, daß per Saldo die Betriebskosten um den Erhöhungsbetrag gestiegen sind.
Fundstellen
Dokument-Index HI1732182 |
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