Entscheidungsstichwort (Thema)
Verzugsfolgen des Aufwendungsersatzanspruches des Mieters gegen Grundstückserwerber
Orientierungssatz
Befand sich der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug, steht dem Mieter nach Eigentümerwechsel der Aufwendungsersatzanspruch gemäß BGB § 538 Abs 2 gegen den Erwerber des Grundstücks zu (Ergänzung LG Berlin, 1986-08-26, 64 S 129/86, MDR 1987, 142).
Fundstellen
Dokument-Index HI1732979 |
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