Entscheidungsstichwort (Thema)

Verzugsfolgen des Aufwendungsersatzanspruches des Mieters gegen Grundstückserwerber

 

Orientierungssatz

Befand sich der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug, steht dem Mieter nach Eigentümerwechsel der Aufwendungsersatzanspruch gemäß BGB § 538 Abs 2 gegen den Erwerber des Grundstücks zu (Ergänzung LG Berlin, 1986-08-26, 64 S 129/86, MDR 1987, 142).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732979

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