Entscheidungsstichwort (Thema)

Sicherheitsleistung durch Sparbuch bei Wohnraummiete: Kautionsrückzahlungsanspruch bei Beendigung des Mietverhältnisses

 

Leitsatz (amtlich)

Bei Sicherheitsleistung durch ein Sparbuch hat der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses nur einen Anspruch auf Herausgabe des Sparbuches bzw Freigabe des Pfandes, nicht jedoch auf Auszahlung der Kautionssumme.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1734580

ZMR 2002, 349

IWR 2002, 72

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