Entscheidungsstichwort (Thema)
Sicherheitsleistung durch Sparbuch bei Wohnraummiete: Kautionsrückzahlungsanspruch bei Beendigung des Mietverhältnisses
Leitsatz (amtlich)
Bei Sicherheitsleistung durch ein Sparbuch hat der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses nur einen Anspruch auf Herausgabe des Sparbuches bzw Freigabe des Pfandes, nicht jedoch auf Auszahlung der Kautionssumme.
Fundstellen
Haufe-Index 1734580 |
ZMR 2002, 349 |
IWR 2002, 72 |
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