Entscheidungsstichwort (Thema)

Berechtigtes Interesse der Gemeinde

 

Orientierungssatz

Die Gemeinde als Vermieterin eines Einfamilienhauses hat ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, wenn sie die Räume zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dringend benötigt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736739

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