Entscheidungsstichwort (Thema)
Berechtigtes Interesse der Gemeinde
Orientierungssatz
Die Gemeinde als Vermieterin eines Einfamilienhauses hat ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, wenn sie die Räume zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dringend benötigt.
Fundstellen
Dokument-Index HI1736739 |
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