Entscheidungsstichwort (Thema)
Zustimmung zur bzw Duldung der Errichtung - und unentgeltlichen Nutzung - von Mülltonnenschränken des Grundstücksnachbarn
Orientierungssatz
Hat ein Grundstückseigentümer der Errichtung ortsfester Mülltonnenschränke auf seinem Grundstück (auch) für den Nachbarn zugestimmt bzw diese 20 Jahre lang geduldet, so kann er eine Beseitigung ebensowenig verlangen wie ein Nutzungsentgelt, wenn die Benutzung zum Zeitpunkt der Errichtung der MÜlltonnenschränke unentgeltlich gestattet worden war.
Normenkette
BGB §§ 242, 305, 823 Abs. 1, § 1004
Fundstellen
Dokument-Index HI538200 |
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