Entscheidungsstichwort (Thema)

Sittenwidrige Vermittlungsprovision für einen Kredit

 

Orientierungssatz

Vermittelt ein Gelegenheitsmakler einem geschäftsunerfahrenen und sprachkundigen Ausländer einen Kredit in Höhe von 450.000 DM für die Einrichtung einer Zahnarztpraxis gegen eine Provision in Höhe von 50.000 DM, so ist die Provisionsvereinbarung wegen eines groben Mißverhältnisses (bei Übersteigen der üblichen Provision um mindestens das Siebenfache) von Leistung und Gegenleistung sittenwidrig und nichtig (vergleiche OLG Oldenburg (Oldenburg), 1986-03-12, 3 U 186/85, NJW-RR 1986, 857). Die sittenwidrig vereinbarte Provision ist nicht auf eine angemessene Provision herabzusetzen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734760

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