Rz. 1088
Haben Handelsvertreter ihre Tätigkeit außerhalb des Gebiets der Europäischen Gemeinschaft oder der anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes[2283] auszuüben, so kann von allen Vorschriften der §§ 84–92b HGB abgewichen werden (siehe hierzu Rdn 1150 ff.).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen