Der Großteil aller Geschwindigkeitsmessungen erfolgt durch den Einsatz technischer Geräte. Zur Prüfung der Rechtsmäßigkeit der Messung ist es ratsam, die jeweilige Bedienungsanleitung des Messgerätes hinzuzuziehen. Eine Messung ist nur dann wirksam, wenn sie nach den Vorgaben des Herstellers in der Bedienungsanleitung durchgeführt wurde.

Aufgrund des technischen Fortschritts ist es immer schwieriger geworden, die Verteidigung auf Fehler bei der technischen Ermittlung des Messwertes zu stützen. Das gilt insbesondere für stationär angebrachte Geschwindigkeitsmessgeräte. Fehler sind meist dort zu finden, wo der Mensch gefragt ist, z. B.

  • gültige Eichung des Messgeräts
  • Sachkundenachweis des Messbeamten
  • ordnungsgemäßer Aufbau des Messgeräts sowie die nachweisliche Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen Tests
  • ordnungsgemäße Bedienung des Messgeräts einschl. aufmerksame Verfolgung des Messbetriebs bei mobilen Messgeräten
  • Vollständigkeit des Messprotokolls
  • Wartungsnachweise
  • Überprüfung der Beschilderung durch die Messbeamten vor und nach der Messung.

3.1 Radargeschwindigkeitsmessgeräte

Geschwindigkeitsmessungen durch Radargeräte betreffen im Wesentlichen folgende Geräte:

  • Multanova VR 5F;
  • Multanova VR 6F und VR 6F-2;
  • Traffipax SpeedoPhot;
  • Traffipax Micro-Speed 09;
  • M5 Radar und M5 RAD2;
  • Kleinradargerät Speed-Control (Radarpistole).

Alle bei der Zulassung der Bauart durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt erfolgten Festlegungen sind immer vollständig in den Gebrauchsanweisungen für die jeweiligen Messgeräte enthalten. Diese Gebrauchsanweisungen bilden einen Bestandteil der Zulassungsdokumente.

Das bedeutet, dass bei jeder Inbetriebnahme des Geräts, d. h. zu Beginn von Messserien, ein Kalibrierfoto ausgelöst werden muss. Obwohl im Verlauf einer Messung Defekte an einem Geschwindigkeitsmessgerät auftreten können, wird nicht gefordert, dass auch während des Betriebs und am Ende von Messserien und bei Außerbetriebnahme des Geräts Kalibrierfotos notwendig sind, da die Messbeständigkeit durch die Zulassungsprüfung gewährleistet ist. Allerdings muss bei jedem Standortwechsel ein Kalibrierfoto ausgelöst werden. Das gleiche gilt für jeden Filmwechsel zu Beginn jedes Messfilms.

 

Beispiele für Messfehler:

  • Auswahl des Messplatzes

    Messfehler können bereits aufgrund falscher Auswahl des Messplatzes erfolgen. Die zu überwachende Fahrbahn muss in Messrichtung des Geschwindigkeitsüberwachungsgeräts gerade verlaufen. Im wirksamen Radarbereich dürfen sich bis zum überwachten Fahrstreifen keine Hindernisse befinden, wie z. B. Bäume, parkende Fahrzeuge, Leitplanken. Mehrfachreflexionen durch Reflektoren sind möglichst zu vermeiden, ggf. ist die Reichweite zu reduzieren bzw. die Messstelle zu verlagern oder aufzugeben.

  • Geometrische Messfehler

    Bei Radargeräten wird die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs nur dann korrekt gemessen, wenn es den Radarstrahl unter einem Winkel von meist 22 Grad (z. B. bei dem Messgerät Multanova VR 6 F) bzw. bei einigen Geräten 20 Grad (z. B. traffipax microspeed 09, traffipax speedophot) durchfährt. Ist der Winkel zwischen Längsachse des Fahrzeugs und Radarstrahl kleiner als 22 bzw. 20 Grad, werden zu hohe Geschwindigkeiten angezeigt. Dabei sind die Fehlerwerte bei Vorliegen eines Winkelfehlers relativ gering und betragen etwa 1 km/h. Daher muss darauf geachtet werden, dass

    • das Radarmessfahrzeug parallel zur Fahrbahn aufgestellt ist;
    • die am Radarmessfahrzeug angebrachte Antenne ordnungsgemäß justiert ist;
    • nicht in einer Kurve gemessen wird;
    • sich das zu messende Fahrzeug parallel zur überwachten Fahrbahn bewegt.

    Messungen vom Kurvenaußenrand sind nicht gestattet.

  • Eichfehlergrenzen

    Die gängigen Radargeräte haben folgende Eichfehlergrenzen:

    • ± 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h,
    • ± 3 % des angezeigten Werts bei Geschwindigkeiten über 100 km/h.

3.2 Laser-Geschwindigkeitsmesssysteme

Die Laser-Geschwindigkeitsmesssysteme gibt es sowohl mit als auch ohne fotografische Dokumentation.

Bei Messgeräten mit fotografischer Dokumentation lassen sich vom Gerät nicht erkannte Fehlmessungen in den meisten Fällen anhand des Messfotos identifizieren.

Bei Messgeräten ohne fotografische Dokumentation ist eine optimale Messsicherheit nur dann gewährleistet, wenn der das Gerät bedienende Polizeibeamte die Fehlermöglichkeiten des Geräts kennt und das Gerät entsprechend einsetzt. Das gilt insbesondere bei Reflexionsproblemen und der damit verbundenen Wahl des Messorts.

Folgende Lasergeräte sind derzeit häufig im Einsatz:

  • LTI 20.20 TS/KM;
  • RIEGL LR 90-235/P;
  • RIEGL FG 21-P;
  • LaserPatrol;
  • Laser-Geschwindigkeitsmessanlage Leivtec XV2 und XV3;
  • Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte PoliScan Speed und PoliScan Speed F1.

Diskussionswürdig ist die Frage, ob das Messverfahren mit dem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät PoliScan Speed der Fa. Vitronic den rechtsstaatlichen Anforderungen genügt und als standardisiertes Messverfahren gilt. Ein standardisiertes Messverfahren ist ein durch Normen vereinheitlichtes technisches Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass ...

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