Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. In der Praxis des Straßenverkehrsrechts bestehen die meisten Messverfahren daher aus Geschwindigkeitsmessungen.

Rechtsgrundlage für die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen sind in erster Linie die Polizeirichtlinien der Länder. Diese Polizeirichtlinien haben zwar nur den Rechtscharakter interner Rechtsvorschriften, beinhalten jedoch, wie die Geschwindigkeitsmessungen gehandhabt werden sollen. Trotz ihres internen Charakters sind die Polizeirichtlinien von Bedeutung; so ist beispielsweise bei Nichtbeachtung des Opportunitätsprinzips eine Einstellung des Verfahrens möglich.

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