Vertrag
zwischen
dem Freistaat Bayern

- vertreten durch ……………

und

Herrn/Frau ……………

geboren am ……………

wohnhaft ……………

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1

Herrn/Frau ………………………… wird für die Zeit vom bis zum ………………………… Gelegenheit gegeben, in einem Anpassungslehrgang im Sinn von Art. 3 Abs. 1 Buchst. g, Art. 14 der Richtlinie 2005/36/EG und im Sinn des Art. 49 des Leistungslaufbahngesetzes die Kenntnisse und Fähigkeiten für die Fachlaufbahn bzw. für den fachlichen Schwerpunkt …………………………………………………… zu erwerben, die ihm/ihr nach den festgestellten Defiziten noch fehlen.

§ 2

(1) Der Anpassungslehrgang besteht aus einer berufspraktischen Ausbildung in den Aufgaben der oben genannten Fachlaufbahn bzw. des fachlichen Schwerpunkts unter Anleitung und Verantwortung eines qualifizierten Inhabers oder einer qualifizierten Inhaberin der Fachlaufbahn bzw. des fachlichen Schwerpunkts (Ausbildungsleitung).

(2) Der Anpassungslehrgang umfasst eine Zusatzausbildung in Form von Fortbildungsmaßnahmen, wenn die vorhandenen Defizite nicht im Rahmen der berufspraktischen Tätigkeit ausgeglichen werden können.

(3) Folgende Defizite wurden bei Herrn/Frau ………………………… festgestellt: …………………………………………………… .

Das Ziel des Anpassungslehrgangs ist die Beseitigung dieser Defizite. Die Ausbildungsleitung legt die weiteren Einzelheiten des Anpassungslehrgangs fest. Dabei stellt sie durch geeignete Maßnahmen sicher, dass sich Herr/Frau ……………… die Kenntnisse und Fähigkeiten der in § 1 genannten Fachlaufbahn bzw. des fachlichen Schwerpunkts in sachgerechter Form aneignen kann.

(4) Er/Sie kann sich in allen Fragen der Durchführung des Anpassungslehrgangs an die Ausbildungsleitung wenden.

§ 3

Dienstobliegenheiten werden nicht übertragen.

§ 4

Der Anpassungslehrgang endet außer durch Ablauf der festgesetzten Zeit vorzeitig auf Antrag. Er kann außerdem vorzeitig von Amts wegen beendet werden, wenn schwerwiegende Pflichtverletzungen von Herrn/Frau …………… der Fortführung entgegenstehen.

§ 5

Herr/Frau …………… hat den Anweisungen der Ausbildungsleitung zu folgen; er oder sie wird zu Beginn des Anpassungslehrgangs auf die Pflicht zur Verschwiegenheit hingewiesen.

§ 6

Eine Vergütung oder ein sonstiges Entgelt wird nicht gewährt.

……………, den ……………

…………… ……………
Unterschrift des Teilnehmers oder der Teilnehmerin des Anpassungslehrgangs Vertreter/Vertreterin des Freistaates Bayern

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