Kurzbeschreibung

Diesen Vertrag können Vereine mit ihren Mitgliedern abschließen, wenn die Mitglieder sich etwas ausleihen.

Vorbemerkung

Überlässt ein Verein vereinseigene Gegenstände an Mitglieder, regelt der nachstehende Vertrag die Überlassung.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und die Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Leihvertrag, vereinseigene Gegenstände an Mitglieder

Leihvertrag

zwischen

dem 1. SC A. e. V.

vertreten durch den 1. Vorsitzenden, Herrn ______________________, <Anschrift>

(nachfolgend: "Verein")

und

Frau/Herrn _________________________, <Anschrift>

(nachfolgend: "Spieler")

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1 Gegenstand des Vertrags

(1) Der Spieler ist Mitglied des Fanfarenzugs des Vereins in der Saison _________.

(2) Der Verein stellt dem Spieler das nachstehend bezeichnete Instrument leihweise zur Verfügung:

  • Instrument: _____________________________
  • Inventar-Nummer: ________________________
  • Fabrik/Instrumentennummer/Hersteller: ______________________
  • Besondere Merkmale: _________________________
  • Zeitwert des Instruments: _______________________

Das Instrument hat folgende Schäden, die den Spielbetrieb aber nicht einschränken: ______________________________________________________________,

siehe beigefügte Fotografien, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind.

(3) Das Instrument ist Eigentum des Vereins und darf nicht ohne Zustimmung des Vereins an Dritte weitergegeben werden.

§ 2 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag über die Leihe des unter § 1 bezeichneten Instruments beginnt am __________ und endet am ____________.

§ 3 Fristlose Kündigung

(1) Der Verein hat jederzeit das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund.

(2) Als wichtiger Grund gelten insbesondere der nicht vertragsgemäße Gebrauch des Instruments, die Verletzung der Sorgfaltspflichten und die unbefugte Überlassung des Instruments an Dritte durch den Spieler.

(3) Kündigt der Spieler die Vereinsmitgliedschaft bzw. wird der Spieler aus dem Verein ausgeschlossen, stellt dies ebenfalls einen wichtigen Grund zur sofortigen Kündigung dar.

(4) Nimmt der Spieler nach zweimaliger schriftlicher Mahnung über drei Monate nicht mehr an den Übungsstunden und Spieleinsätzen des Fanfarenzuges teil, kann der Leihvertrag durch den Verein aus wichtigem Grund gekündigt werden.

§ 4 Pflichten des Spielers

(1) Der Spieler verpflichtet sich, das unter § 1 genannte Instrument pfleglich zu behandeln, es vor Schäden zu bewahren und keinen Gefährdungen auszusetzen.

(2) Alle entstehenden Schäden sind sofort dem Spielleiter mitzuteilen.

§ 5 Pflichten des Vereins

(1) Der Verein verpflichtet sich, das unter § 1 genannte Instrument rechtzeitig zu Vertragsbeginn dem Spieler in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.

(2) Bei der Übergabe ist ein Protokoll mit entsprechender Fotografie über den Zustand des Instruments zu fertigen (Anlage 1 zu diesem Vertrag).

§ 6 Gefahrtragung und Sorgfaltspflichten

(1) Mit der Übergabe des Instruments geht die Haftung auf den Spieler über. Die Haftung endet mit der Rückgabe des Instruments an den Verein.

(2) Der Spieler haftet für die Beschädigung und den zufälligen Untergang des Instruments.

(3) Für die Zeit der Haftung gemäß Abs. 1 schließt der Spieler auf seine Kosten eine entsprechende Versicherung ab und weist dies dem Verein gegenüber schriftlich nach.

§ 7 Rückgabe

(1) Nach Ende des Vertrags (§ 2) hat der Spieler das Instrument gemäß § 1 dem Verein unverzüglich zurückzugeben.

(2) Bei der Übergabe ist ein Protokoll zu fertigen und von beiden Seiten zu unterschreiben. Alle festgestellten Mängel und sonstigen Beanstandungen sind darin zu vermerken.

(3) Werden bei der Rückgabe des Instruments Beschädigungen festgestellt, werden diese auf Kosten des Spielers durch den Verein repariert.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ............

§ 9 Salvatorische Klausel

(1) Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

(2) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

(3) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein sollten, werden dadurch die übrigen Vereinbarungen dieses Vertrags nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, für diesen Fall untereinander etwa ungültige Bestimmungen dergestalt durch rechtswirksame Vereinbarungen zu ersetzen, dass der beabsichtigte Vertragszweck dadurch erreicht wird; Gleiches gilt für etwaige Lücken im Vertrag.

>Ort/Datum<__________________, den _______ >Ort/Datum<__________________, den _______
   
________________________________________ ________________________________________
(Spieler) (Verein)

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